Exklusive und repräsentative Büroflächen Maximilianstraße
Max II im Lehel

Objektbeschreibung
In äußerst exponierter und repräsentativer Geschäftslage möchten wir Ihnen diese eleganten Büroräume zur nachhaltigen Anmietung anbieten.
Die rund 208 m² große Büroeinheit befindet sich in der „Beletage“ (1. OG) eines repräsentativen, denkmalgeschützten Anwesens von ca. 1858/1859.
Über eine massive, mit Schließriegel versehene Büroeingangstüre betreten Sie die Räumlichkeiten. Die Büroetage umfasst das gesamte 1. OG des Anwesens und verfügt über insgesamt 8 großzügige und helle Bürozimmer zwischen rund 14 m² und in der Spitze ca. 38 m² Fläche.
Weiterhin sind 2 stilvoll sanierte WC-Einheiten, eine Küche mit Küchenzeile sowie ein kleiner Abstellraum vorhanden.
7 der 8 Zimmer haben eine Süd- bzw. Süd-/West-Ausrichtung. 1 Bürozimmer sowie die Küche gehen zum begrünten Innenhof.
Im Bereich der Küche ist eine gepflegte Küchenzeile mit Ober- und Unterschrank vorhanden. Eine neuwertige Spülmaschine kann ggfls. vom Vormieter abgelöst werden. Von der Küche schließt ein rund 2,5 m² großer Balkon zum begrünten Innenhof an.
Die Räume wurden komplett saniert: u. a. wurde der Originalparkettboden restauriert und eine neue CAT7-Verkabelung verlegt. Das Gebäude ist zudem an das Glasfasernetz angeschlossen. Die sanierten Sanitärräume entsprechen aktuellen Standards.
Die Atmosphäre dieses eleganten Büros wird geprägt durch die individuelle Raumaufteilung mit z. T. doppelflügeligen Verbindungstüren zwischen den lichtdurchfluteten Bürozimmern und der ruhigen und dennoch zentralen Lage.
In der Einheit sind 1 Garderobenschrank im Flur sowie 2 Aktenschränke in zwei Bürozimmern integriert, die vom Vormieter übernommen werden können.
Liebevolle Details wie der restaurierte Fischgrätparkettboden, Kassettentüren sowie stilvolle Tür- und Fensterbeschläge nebst Rundbogenfenstern mit Zweifachverglasungen prägen die Stilistik dieses Büros.
Eine Nutzung ist u. a. für Branchen des gehobenen Dienstleistungs- und Beratungsgewerbes denkbar.
Zur Büroanmietung zählt ein geräumiger Kellerraum im Souterrain des Hauses.
Das Gebäude ist von der Energieausweispflicht befreit (Denkmalschutz).